Heribert Prantl, Kolumnist und Autor der Süddeutschen Zeitung, geht in seinem, in der Ausgabe vom 08. Dezember 2023 erschienenen und mit „Schnüffel-Apps“ betitelten, Kommentar zur aus seiner Sicht fehlenden „Wahlfreiheit zwischen digitalem und analogem Leben“ mit den Auswüchsen der Digitalisierung hart ins Gericht.

Er formuliert dabei die Aussage, das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, festgehalten in Artikel 2 des Grundgesetzes, „entfaltet sich immer weniger, wenn man kein Handy nutzen kann oder will“. Und führt etwas später aus: „Selbst die Angebote der Grundversorgung und der Daseinsvorsorge werden zunehmend an das Smartphone gekoppelt“ und „Anträge bei Behörden und den Unternehmen der Daseinsvorsorge können immer öfter nur online gestellt werden“.

Unsere Meinung ist, dieser Interpretation sollten die kommunalen Unternehmen, die sich seit Beginn der Pandemie verstärkt und übereinstimmend als Unternehmen der Daseinsvorsorge bezeichnen, vehement widersprechen. Sie trifft in dieser Form schlichtweg nicht zu und muss gerade gerückt werden, denn sonst würde neben der Falschaussage auch die kommunikative Zuordnung der Begrifflichkeit auf die Versorgungsunternehmen verwässert.

Prantl führt im weiteren Verlauf seines Kommentars das Beispiel der Post an und verweist darauf, dass hinterlegte Päckchen und Pakete nur mittels eines Smartphones in einer sogenannten Packstation abgeholt werden können, weil nur damit das entsprechende Fach zu öffnen sei. Oder er verweist auf die Bahn, bei der man in seinen Augen nur mit der App „DB-Navigator“ vernünftig ans Ziel transportiert wird. Das mag stimmen, aber ich habe den Begriff der „Daseinsvorsorge“ bisher nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit diesen beiden Unternehmen wahrgenommen.

Falsche Begriffszuordnung

Richtig ist nach meiner Einsicht in den Markt, dass die seit Jahren von öffentlichen Unternehmen umfassend eingeforderte Digitalisierung der Vertriebswege große Fortschritte gemacht hat und natürlich auch immer stärker von den nachwachsenden „Digital-Native-Generationen“ genutzt wird. Eine damit einhergehende Behauptung, man könne nur und ausschließlich auf diesem Weg die Dienstleistungen der Versorger vertraglich anfordern, greift aber wesentlich zu kurz.

Gerade die Versorgungsunternehmen halten, wenn auch oft dünner gesät als in früheren Zeiten, immer noch personalintensive Kundencenter oder andersnamige Serviceeinrichtungen vor, um „analogen“ Menschen die Möglichkeit zu offerieren, nondigital Verträge abzuschließen und darüber hinaus sogar Rechnungen zu begleichen. Dies sicherlich nicht nur aus Menschenliebe und elektronisch rückwärtsgewandtem Enthusiasmus, sondern weil man überzeugt ist oder gelernt hat, dass individuelle Kundenberatung und Kundenbindung ein wesentliches Merkmal der Kommunikation darstellt und nicht unwesentlich zum Erfolgsmodell der kommunalen Daseinsvorsorge beiträgt. Oder einfach ausgedrückt, weil man den Mitmenschen im Fokus der Betrachtung hat. Das ist richtig, sollte unterstrichen werden und auch zukünftig so bleiben.

In diesem Sinne wünschen wir allen unseren Leserinnen und Lesern geruhsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund!

(PDe)

P.S.: Auch für diesen Artikel haben wir künstliche Intelligenzen genutzt, um die Kernthesen des Artikels herauszufiltern und in einem nachfolgenden Teaser-Video zusammenzustellen.

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