Ein neues Thema beschäftigt die Öffentlichkeits- und Marketingabteilungen von Kommunen und deren Unternehmen – das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Was hat es damit auf sich?

Das Gesetz gibt es seit Juli 2021, die Verordnung zur Umsetzung seit Juni 2022 und ab Juni 2025 müssen Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei sein. Kommunale Unternehmen sind also bereits zu barrierefreien Internetpräsenzen verpflichtet, wenn sie über ihre Webseiten einen Kauf oder einen Vertragsabschluss anbieten, aber viele nehmen sich des Themas oft nur uninspiriert an oder fühlen einen gewissen Zwang!

Da hört man auf Branchenkongressen Fragen wie „Was soll das denn jetzt noch?“ oder „Sollen wir dafür jetzt auch wieder Geld ausgeben?“. Wenn man nachhakt, wie denn diese Menschen den Rechner bedienen, wenn sie den rechten Arm im Gips tragen oder auf Grund eines Schlaganfalls eingeschränkt handeln wollen, fehlen ihnen die Argumente. Es wird wie so oft, einfach zu kurz gedacht. Oder man hat die Zeichen der Digitalisierung immer noch nicht erkannt. Denn die Zielgruppe für digitale Barrierefreiheit ist größer, als man vermutet. Es gibt überraschend viele Menschen, die Websites aufgrund motorischer, kognitiver oder sensorischer Beeinträchtigungen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Doch nicht nur sie, sondern alle User profitieren von den Vorteilen barrierefreier Digitallösungen.

Die Chancen sind groß

Kaum jemand weiß oder denkt darüber nach, dass eine barrierefreie Website neben der rechtlichen Verpflichtung viele Chancen wie technische Suchmaschinenoptimierung, Benutzerfreundlichkeit, Zielgruppenausbau und Imagegewinn mit sich bringt. Und die Menschheit wird immer älter und lebt damit auch altersgemäß eingeschränkter. Diese Aspekte werden schnell übersehen. Und wenn man meint, die Zielgruppe sei zu klein, dann sollte man sich mal an der Marke Xbox orientieren, die speziell für die Zielgruppe von Spielenden mit Handicap angepasste Konsolen entwickelt. Das setzt dieses Unternehmen sicher nicht nur um, weil es einen inklusiven Eindruck hinterlassen möchte. Hier wird ein Markt erkannt und besetzt.

Auch die Verbände erkennen neben der gesetzlichen Notwendigkeit die bestehenden Chancen und nehmen sich des Themas an. So plant der VKU im November ein erstes Informations-Webinar für seine Mitglieder in dem von Experten der gesetzliche Rahmen und die Umsetzung vorgestellt werden.

Denn die Umstellung muss nicht immer gleich den Relaunch der kompletten Website nach sich ziehen. Oftmals lassen sich bestehende Websites effizient und sukzessive so umbauen, dass sie barrierefrei werden. Und wenn ein Relaunch ansteht, dann sollten die Experten auf jeden Fall hinzugezogen werden, denn wer zukünftig als kommunales Unternehmen mit Vertragsabschlüssen oder einem Webshop eine Website ohne Barrierefreiheit neu aufsetzt, sollte die Barrierefreiheit unbedingt mit vorsehen. Gerade in dieser Phase lassen sich die notwendigen Maßnahmen sehr gut berücksichtigen. Zurückkommend auf die Überschrift lässt sich resümieren: Nutzen Sie die Pflicht zur Barrierefreiheit als Chance auf eine umfassende und tiefgehende Verbesserung der Webpräsenz.

Mehr zum Thema barrierefreie Onlinewelt findet sich auch auf der Site www.pflicht-chance.de, die von einem Mitglied des VKU-Fördervereins angeboten wird und neben den wichtigsten Informationen auch viele Antworten auf bestehende Fragen bereithält.

(MW)

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