Nach Stromimporten und dynamischen Tarifen kommt das nächste Thema, das auf dem Papier schnell nach Zukunft klingt, aber absehbar im Alltag ankommt. Energy Sharing. Gemeint ist damit nicht der klassische Mieterstrom im selben Gebäude und auch nicht einfach „Nachbarn geben sich Strom rüber“. Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Erstmals wird es möglich, lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Anlagen gemeinschaftlich zu nutzen, obwohl er über das öffentliche Netz läuft. Genau dafür schafft der neue § 42c EnWG ab dem 1. Juni 2026 den Rahmen. 

Der Gesetzgeber setzt damit Vorgaben aus dem EU-Recht um und verpflichtet Verteilnetzbetreiber, Energy Sharing in ihrem Netzgebiet zu ermöglichen. Die Regel ist dabei zunächst bewusst „lokal“ gedacht. Startpunkt ist das Bilanzierungsgebiet eines Verteilnetzbetreibers. Eine Ausweitung ist später vorgesehen, aber der erste Schritt bleibt klar begrenzt. 

Was das in der Praxis heißt, lässt sich ohne Juristendeutsch erklären. Wenn in der Nähe eine PV- oder Windanlage Strom produziert, kann dieser Strom künftig zeitgleich oder über einen Speicher in einem definierten Rahmen einer Gruppe zugeordnet werden, die gemeinsam nutzt und abrechnet. Der Clou ist, dass dafür nicht jede private PV Anlage plötzlich wie ein klassischer Stromlieferant auftreten muss. Der Ansatz ist eher ein Teilversorgungsmodell, bei dem der Sharing Strom nur den Anteil abdeckt, der gerade tatsächlich verfügbar ist. Für den Rest bleibt die normale Strombelieferung bestehen. 

Damit sind auch die wichtigsten Missverständnisse schnell vom Tisch. Energy Sharing ist keine „Vollversorgung“ aus der Nachbarschaft. Es ersetzt keinen Liefervertrag, sondern ergänzt ihn. Und es ist auch kein Freifahrtschein, Strom ohne Aufwand durchs Netz zu verteilen. Es braucht Regeln, Messungen und Verträge.

Genau da liegt die erste Hürde. Nach Einschätzungen aus der Praxis sind für Energy Sharing vertragliche Beziehungen nötig, typischerweise ein Liefervertrag für den Sharing Strom und eine zusätzliche Vereinbarung innerhalb der Gruppe, in der Verteilung und Vergütung geregelt werden. Das ist machbar, aber es ist eben nicht „ein Klick und läuft“. 

Die zweite Hürde ist technischer, aber am Ende entscheidender: Messinfrastruktur. Energy Sharing lebt davon, dass Erzeugung und Verbrauch sauber zugeordnet werden können. Dafür braucht es digitale Messung in einer Form, die zeitlich aufgelöste Werte liefert. In vielen Beiträgen wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne moderne Zähler und Prozesse der Start 2026 zwar rechtlich möglich ist, praktisch aber eher mit Pilotprojekten beginnt als mit einem Massengeschäft. 

Und trotzdem ist der Schritt relevant. Denn er verschiebt die Logik von „Strom ist anonym aus der Steckdose“ ein Stück hin zu „Strom hat eine lokale Herkunft, die man nutzen kann“. Das ist kein romantischer Gedanke, sondern hat handfeste Effekte. Lokal erzeugter Strom kann die Eigenverbrauchsquote von Erneuerbaren erhöhen, kann Beteiligung attraktiver machen und kann helfen, Erzeugung und Nachfrage näher zusammenzubringen. Gerade im Quartier oder in kommunalen Kontexten entsteht damit ein neues Spielfeld zwischen PV Ausbau, Speicher, Abrechnung und Kundenbindung. 

Der realistische Blick darauf ist dennoch wichtig. Das Modell ist im Start eher „stufenweise“ als flächendeckend. Es hängt an Daten, Marktkommunikation, Standardisierung und daran, wie schnell Netzbetreiber und Dienstleister Prozesse in die Fläche bringen. Wer Energy Sharing als sofortigen Gamechanger verkauft, wird sich 2026 vermutlich selbst enttäuschen. Wer es als neue Option versteht, die jetzt erstmals sauber geregelt wird, liegt näher an der Realität. 

Unterm Strich passt Energy Sharing gut in das, was sich gerade im Strommarkt abzeichnet. Dynamische Tarife senden Preissignale. Energy Sharing schafft einen Rahmen, lokale Erzeugung gemeinschaftlich nutzbar zu machen. Beides zeigt in die gleiche Richtung: Mehr Erneuerbare bedeuten nicht nur mehr Anlagen, sondern auch mehr Intelligenz in Verteilung, Messung und Abrechnung. Ab dem 1. Juni 2026 wird genau das ein Stück konkreter. 

Philipp Dempke

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