Die E-Scooter kommen. Der Bundestag hat es bereits beschlossen und bei den politischen Mehrheiten sollte auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf über die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im deutschen Straßenverkehr zustimmen. Gemeint sind damit die aktuell in der Wahrnehmung nicht immer positiv aufgenommenen elektrisch unterstützten Tretroller (Der englische Begriff „E-Scooter“ wird sich durchsetzen, denn er dient auch als Unterscheidung zum E-Roller, dem mittlerweile stärker sichtbaren Vehikel mit Sitzbank, das vielen Generationen als „Vespa-Roller“ erste Selbstfahrerlebnisse bescherte).

Die Meinungen zum E-Scooter gehen deshalb auseinander, weil die Exemplare mit einer möglichen Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h bereits von Jugendlichen ab zwölf Jahren genutzt werden dürfen und auf Gehwegen fahren müssen, wenn sie innerorts rollen – und nur dort dürfen sie eingesetzt werden. Die schnelleren Exemplare mit Geschwindigkeiten von bis zu maximal 20 km/h müssen auf Radwege und, so diese nicht vorhanden, auf der Fahrbahn unterwegs sein.

Das führt in Deutschland im Vergleich mit Metropolen (z. B. Paris, Los Angeles, Moskau), in denen die Fahrzeuge bereits rollen, unweigerlich zu einer schwierigen Situation, weil die deutschen Bürgersteige schlichtweg zu wenig Platz bieten. Hier gibt es nur in wenigen Städten Bürgersteige mit vier und mehr Metern Platz und sie werden oft auch viel stärker von Fußgängern frequentiert. Da ergibt sich mit Sicherheit noch viel Redebedarf für alle Beteiligten.

E-Scooter, E-Roller – die urbane Mobilitätsbewegung nimmt weiter Fahrt auf

Trotz allem, dem Segment wird ein großes Wachstum prophezeit. Und das nicht nur im Sharing-Geschäft national wie international aufgestellter und mit Millioneninvestitionen ausgestatteten Unternehmen, die vor ganz wenigen Jahren erst starteten (Lime, Tier, GoFlash). Auch der Verkauf der kleinen Bewegungshilfen für Junge und Junggebliebene mit gutem Gleichgewichtsgefühl wird Erfolg bescheren, wie sowohl Trend- als auch Unternehmensberater verkünden. Auch wir glauben daran, denn es wird wahrscheinlich der kostengünstigste Einstieg in die Elektromobilität sein und hat gerade für mobile Stadtbewohnende mit Hipster-Anspruch das Potenzial zum „must have“ zu werden.

Aber auch Stadtwerke als lokale e-Mobilitätsbefürworter und Infrastrukturbereitsteller sollten intensiv überlegen, wie sie die Bewegung für sich nutzen können. Produkt-Bundle-Lösungen mit Kundenmehrwert, Sharing-Angebote für Kunden oder auch die Aufnahme der Fahrzeuge in den eigenen Shop können Beispiele sinnvoller Kooperationen mit erfahrenen und spezialisierten Partnern sein. Die erfolgreichen Produkt-Bundle-Ansätze mit Elektrofahrzeugen wie z. B. bei der TEAG in Erfurt zeigen, dass dieser Ansatz genau die richtige Zielrichtung hat. Und die Badenova, einer der innovativen Stromverkäufer im Land, bietet nun ganz frisch mit der Online-Marke sparstrom.de auch dieses Modell an. Wenn auch beim Ratenkauf, der eine oder andere Kunde am Schufa-Einspruch scheitern wird, die Idee ist gut und richtig. Und wir blicken gespannt auf den Markt, welches Unternehmen sich als Erstes an den Zug der e-Scooter anhängen wird.

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