82 % der Deutschen kennen Bezahlangebote wie Paypal, sofortüberweisung.de oder paydirekt. 2016 sagten 51 % der in Deutschland Befragten, sie hätten diese Bezahlwege auch bereits genutzt. Die Akzeptanz wächst auch in einer historisch bargeldorientierten deutschen Gesellschaft stetig, denn noch 2011 machten bei Umfragen nur 38 % der Menschen von dieser Bezahlweise Gebrauch.

Und nun kommt mit der Bezahlung via Smartphone, dem sogenannten „Mobile Payment“, der nächste Bezahlweg hinzu, und es wächst die Zahl derer, die dieses Angebot nutzen, das teilweise auch von den heimischen Banken und Sparkassen zur Verfügung gestellt wird.

Müssen Versorger den Service anbieten?

Da stellt sich die Frage, ob auch die kommunalen Versorgungsunternehmen diesen Service für Ihre Kunden anbieten müssen? Natürlich bleiben das Einzugsverfahren und der Dauerauftrag erste Wahl in der Abwicklung mit den Strom- und Gasbeziehern, ob Privat- und Geschäftskunden. Aber viele Stadtwerke bieten in ihren Service-Centern natürlich auch die direkte Bezahlung der erbrachten Lieferleistungen an, vor allem, wenn es zu Unregelmäßigkeiten kam. Und darüber hinaus erhöht sich das Sortiment von Artikeln und Dienstleistungen, die dort erworben oder bestellt und bezahlt werden wollen. Muss das Stadtwerk dafür den neuen Weg des „Mobile Payment“ also direkt mitgehen?

Glaubt man den Digital-Jüngern von Apple und Co., ist es Pflicht, denn sie preisen die Einführung ihres Bezahldienstes namens „Apple Pay“ und verweisen auf prognostizierte Steigerungen beim Transaktionsvolumen von derzeit rund 200 Mrd. Euro auf rund 800 Mrd. Euro in 2021. Damit einher soll sich die Zahl der Nutzer von „Mobile Payment“ im gleichen Zeitraum von gut 350 Mio. Menschen auf rund 700 Mio. User in etwa verdoppeln.

Die Zukunft ist offen

Ob diese Zahlen zutreffen oder vielleicht sogar noch übertroffen werden, wissen wir nicht, aber wir sehen aktuell keine Notwendigkeit, diesen Service auch in der Abrechnung mit den Stadtwerke-Kunden anzubieten. Bisher sind es noch die sogenannten „Innovators“ und „Early Adopter“, also die Innovatoren mit dem Interesse an allem Neuen und die frühzeitigen Anwender, die das Angebot nutzen. Erst wenn dieses Produkt in seinem Diffusionsprozess in der Gesellschaft die Gruppe der Meinungsführer erreicht hat und diese mehr und mehr davon Gebrauch machen, sollte sich auch das kommunale Stadtwerk Gedanken machen, ob eine Übernahme dieses Bezahlsystems Sinn macht.

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