Das Thema Mieterstrom kommt in Deutschland nicht vernünftig in Fahrt. Dies liegt nach Aussagen von Fachleuten an der Notwendigkeit komplexer Messsysteme, aufwendiger Installation und Bürokratie sowie nur wenigen Dienstleistungsunternehmen, die eine komplette Lösung für die Interessierten  oft Eigentümergemeinschaften –  anbieten. Besonders belastet die Vermietenden die Verpflichtung, ihre Mieteneden mit Strom versorgen zu müssen, wenn die Solaranlage nicht liefert. Das macht sie zu Stromlieferanten mit allen daraus resultierenden Pflichten. Aber vielleicht hilft da ein neues Produkt demnächst weiter.

Wie die Fachzeitschrift PV magazine in ihrer Februar-Printausgabe ausführlich und technisch detailliert berichtete, bietet das  Unternehmen Wees aus Düsseldorf www.weess.com einen sogenannten „Powertower“, der neben einer einfachen Installation auch für eine klare Abrechnungszuordnung sorgt. Dies funktioniert auf Basis einer „weichen Umschaltung“ von Solar- auf Netzstrom und umgekehrt, wenn die Solaranlage nicht genug Energie für einen Abnehmer bereitstellt. Die Mietenden merken von der automatischen Umstellung nichts. Überschüssiger Strom aus der Solaranlage wird in einem angeschlossenen Speicher deponiert oder in das Netz eingespeist. Bis zu 72 Wohneinheiten können mit einem System verbunden werden. Ein Austausch des bestehenden Stromzählers ist nicht nötig.

Bürokratie einfach halten

Die Vertragsfeinheiten können über eine App festgelegt werden. Dabei bestehen mehrere Möglichkeiten, einen Schlüssel für die Verteilung des bereitstehenden Solarstroms festzulegen (Reihenfolge des Abrufs, prozentuale Verteilung oder ein VIP-System). Auch der Preis pro kWh lässt sich über diese App einrichten.

Die Mietenden wählen weiterhin ihren individuellen Netzstromlieferanten aus und die Vermietenden/Solarstromlieferanten sind von diesem Prozedere befreit. Auch wenn jemand den angebotenen Solarstrom vom Dach nicht nutzen möchte oder nach einem Auszug Neumietende sich gegen einen Bezug entscheiden, ist dies mittels der App einfach zu steuern. Die Technik kann dann entsprechend eingestellt werden, wofür kein Elektriker tätig werden muss. Das gilt genauso für die Zuschaltung von Abnehmenden bei Interesse am Mieterstrom.

Die Betreiber der Mieterstrom-Solaranlage können mittels der App die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten für selbst festgelegte Zeiträume abrufen und dann als Rechnung an die Mieter ausgeben. Die Messstellenbetreiber müssen keine Daten zur Verfügung stellen.

Nach meinem, technisch nicht besonders geschultem Verständnis, zeichnet sich hier vielleicht eine mehr oder weniger einfache und nach den Worten des Berichts auch kostengünstigen Lösung ab, die interessierte Vermietende und Mietende schneller auf den Pfad einer kostengünstigen Solarstromnutzung im Mietumfeld führen kann. Vielleicht gibt es ja in der Leserschaft eine Person, die zu diesem Thema noch fachkundiger Stellung nehmen kann oder evt. sogar bereits eigene Erfahrungen mit der beschriebenen Lösunge gemacht hat. Wir würden uns über einen fachlichen Kommentar sehr freuen.

(PD)

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