In der aktuellen Diskussion um verschärfte Haftungsregeln für die Betreiber von Kernkraftwerken betonte Johannes Teyssen, der Vorstandsvorsitzende der E.ON SE, am 20. August vor der Wirtschaftspublizistischen Vereinigung in Düsseldorf, dass sie keinen Einfluss auf die geplante Aufspaltung des Konzerns in zwei Gesellschaften habe. Er werde die Strategie mit allen erforderlichen Maßnahmen umsetzen, um das Unternehmen im kommenden Jahr zweigleisig aufzustellen. Dabei gehe es nicht um zukunftsgerichtete Erneuerbare Energien einerseits und die Abwicklung der konventionellen Stromerzeugung andererseits. Vielmehr sollten beide Gesellschaften ihre Chancen nutzen und sich erfolgreich im Markt entwickeln. Im Bereich der konventionellen Kraftwerke, die als Lieferant von Regelenergie immer mehr an Bedeutung gewinnen werden, komme es darauf an, schneller und kostengünstiger als der Wettbewerb anzubieten.

Darüber hinaus unterstrich der Vorstandsvorsitzende, dass E.ON über rund 300 Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 50 Gigawatt verfüge, von denen jedoch nur drei Kernkraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 4 Gigawatt seien. Auch habe er in den vergangenen 25 Jahren Finanzprüfungen begleitet, bei denen die jeweiligen Rückstellungen für Kernkraftwerke durchgängig als zu hoch bewertet wurden. Dies passe nicht mit der aktuellen Diskussion zusammen. Genauso übrigens wie die Tatsache, dass deutsche Kernkraftwerke seinerzeit von Vorgängergesellschaften der jetzigen Betreiber gebaut wurden, die damals jedoch überwiegend in der öffentlichen Hand waren. Insgesamt sprach er sich in der Haftungsfrage dafür aus, endlich zu einem Abschluss zu kommen.

Ein weiterer Punkt, den Johannes Teyssen aufgriff, war die Versorgungssicherheit. Neben der Digitalisierung bezeichnete er den sicheren Zugang zu Energie als zentralen Erfolgsfaktor für eine Volkswirtschaft. Die EU könne sich daher keine Fehler mehr leisten. Statt kleinteiliger Regelungen müsse es verbindliche einheitliche Vereinbarungen geben. Als Musterbeispiel für staatliche Interventionen in den Markt nannte er das EEG. Nach seiner Einführung habe es permanente Nachbesserungen gegeben, die bis heute zu 4.955 unterschiedlichen Vergütungskategorien bei der Förderung von Erneuerbaren Energien geführt hätten.

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