Bereits im April des Jahres wies das Handelsblatt (Bezahlartikel) in einem Beitrag darauf hin, Eon-Chef Johannes Teyssen habe sich mit dem Innogy-Erwerb die Gefahr eingekauft, dass viele Kommunen von einem vertraglich verankerten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die sogenannte „Change-of-Control-Klausel“ ziehen könnten.

Worum geht es dabei? Viele Unternehmen, wie im aktuellen Fall die Emscher Lippe Energie (ELE), gehören neben dem Mehrheitsgesellschafter Innogy (halten 51,1 Prozent) auch anteilig kommunalen Unternehmen. Bei der ELE halten die drei Gesellschafter Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop jeweils 16,6 Prozent der Anteile. Der Konsortialvertrag beinhaltet lt. Handelsblatt folgenden Passus: „Liegt ein anzeigepflichtiger Kontrollwechsel vor, kann die Stadt binnen sechs Monaten nach Kenntnisnahme von diesem Umstand diesen Vertrag mit einer Frist von 24 Monaten schriftlich zum Monatsende kündigen.“ Genau dieser Kontrollwechsel ist mit dem Übergang der betreffenden Gesellschaften von Innogy auf Eon eingetreten.

Gesellschaftsrechtliche Änderungen mit Konsequenzen

Nun machen einige Städte publik, dass sie von dieser Klausel Gebrauch machen wollen, wie die ZfK (Zeitung für kommunale Wirtschaft) in den vergangenen Tagen berichtete. Neben den Ruhrgebietskommunen verhandelten auch die Stadtwerke Neuss mit Innogy und nahmen diese Klausel für sich in Anspruch. Für die Kommunen ergeben sich durch diese bestehende Teil-Rekommunalisierung neben einer lukrativen Erhöhung der Anteile an den jeweiligen Unternehmen auch der verbesserte Einfluss auf die Entscheidungen.

Auch wenn es sich auf der gesellschaftsrechtlichen Seite teilweise nur um wenige Prozentpunkte der jeweiligen Anteile handelt (bei der ELE wollen die Städte ihren Anteil von bisher insgesamt 49,8 Prozent auf nunmehr 50,1 Prozent erhöhen), so ist ein geschäftsschonender Übergang von einem konzerngeführten zu einem kommunal beherrschten Energieversorger mit umfangreichen Umstellungen verbunden, weshalb die beteiligten Unternehmen sich im Falle der ELE auf einen Wechselzeitraum bis zum 30. Juni 2026 geeinigt haben.

Man darf gespannt beobachten, welche Kommunen diese historisch seltene Gelegenheit noch wahrnehmen werden, um sich strategisch weiterzuentwickeln und den stets klammen Schatzmeistern neue, wenn auch nur geringfügig verbesserte, Einnahmeanteile zu sichern.

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