Vor fast genau einem Jahr haben wir hier im Energieverdichter die Diskussion über barrierefreie Websites für öffentliche Unternehmen mit diesem Artikel eröffnet. Der Auslöser: Am 28. Juni 2025 tritt das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ in Kraft. Damit stehen Lösungen für eine Herausforderung im Raum, die schon seit 2019 gesetzlich vorgeschrieben ist – und zwar im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG): Die Umsetzung einer barrierefreien Website. Doch bisher haben nur wenige öffentliche Einrichtungen auf kommunaler Ebene diese Anforderung umgesetzt – ganz im Gegensatz zu den Behörden auf Landes- und Bundesebene, die insgesamt schon sehr umfangreich die Barrierefreiheit für ihre Webauftritte realisiert haben.
Mittlerweile haben viele von ihnen den Handlungsbedarf erkannt. In Webinaren informieren sie sich, testen technische Tools und merken schnell: Es ist doch komplizierter, als einfach eine Standardlösung zu implementieren und eine jährliche Softwaregebühr zu zahlen. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit kurz- oder langfristigen Einschränkungen am digitalen Leben birgt so einige Herausforderungen. Man muss verschiedenste Einschränkungen berücksichtigen, und es wird verlangt, dass Verantwortliche nachweisen können, dass sie die bis zu 100 Prüfkriterien bestehen – falls die Website von den Überwachungsstellen unter die Lupe genommen wird.
Wie findet man passende Partner und Agenturen?
Neben dem Austausch mit Fachkollegen, die diese Aufgabe bereits erfolgreich gemeistert haben, helfen auch verlässliche Quellen, um geeignete Dienstleister zu finden. Eine hilfreiche Quelle ist beispielsweise die Plattform bitvtest.de. Dort gibt es eine Übersicht über empfehlenswerte Agenturen aus verschiedenen Bundesländern. Diese Agenturen haben bereits barrierefreie Websites entwickelt, die von unabhängigen Experten geprüft und als BITV-konform eingestuft wurden. Ein Blick in die Vorjahre 2022 und 2023 kann ebenfalls lohnend sein, um ähnliche Projekte und Auftraggeber aus der eigenen Branche zu finden.
Warum dieser Aufwand?
Barrierefreiheit ist ein Thema, das komplexer ist, als es auf den ersten Blick wirkt. Je nach Zustand der aktuellen Website sollte genau geprüft werden, ob eine nachträgliche Anpassung wirtschaftlich sinnvoll ist. Manchmal kann es tatsächlich schlauer sein, einen geplanten Relaunch vorzuziehen und dabei die Barrierefreiheit von Anfang an mit einzubeziehen – sowohl konzeptionell als auch gestalterisch.
Dies bedeutet allerdings, dass Experten die bestehende Website gründlich prüfen und gemeinsam mit dem Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen individuell abstimmen müssen. Sollte ein Relaunch die bessere Lösung sein, wird es höchste Zeit, damit zu beginnen. Aus der Praxis wissen wir: Die Entwicklung und Umsetzung einer neuen Website dauert selten weniger als vier bis sechs Monate. Und die betroffenen Agenturen haben derzeit alle Hände voll zu tun – schließlich sind nicht nur öffentliche Unternehmen von den gesetzlichen Vorgaben betroffen, sondern auch viele private Firmen.
Fazit: Früh handeln zahlt sich aus
Wer sich rechtzeitig um eine gute Beratung und Unterstützung kümmert, kann einer Prüfung durch die „Überwachungsstellen für barrierefreie Informationstechnik“ ganz entspannt entgegensehen. Was als nächstes auf die öffentlichen Unternehmen zukommt, bleibt abzuwarten – aber in Sachen Barrierefreiheit sollte kein Unternehmen den Stichtag 2025 unvorbereitet verstreichen lassen.
(MW)
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