Sind sie ein vergeblicher Versuch der Energiewende-Beschleunigung, eine clevere Verkaufsidee oder wirklich die PV-Anlage für Mietende mit Mehrwert für die Stromrechnung? Die Meinungen zu Balkonsolaranlagen, auch Balkonkraftwerk, Stecker-Solargerät, Mini-Solaranlage, Plug & Play-Solaranlage oder Balkonmodul genannt, gingen lange weit auseinander.

Noch vor wenigen Jahren wurden solche Anlagen, oft auch von Stadtwerken und deren Vertreterinnen und Vertretern, belächelt und waren etwas für Idealisten, denn sie verursachten verhältnismäßig hohe Kosten. Außerdem hatten viele Menschen Angst, dass sie nicht sicher seien.

Dies hat sich durch steigende Strompreise, günstigere Modulkosten und einen immer einfacher werdenden Einbau grundlegend geändert. Trotzdem gibt es immer noch Vermietende, die, aus welchen Gründen auch immer, keine dieser Kleinanlagen auf den Balkonen oder Terrassen der von ihnen vermieteten Wohneinheiten zulassen wollen.

Urteil berücksichtigen

In den letzten Tagen wurde ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart (Aktenzeichen: 37 C 2283/20) aus dem März 2022 bekannt, das noch einmal ganz explizit die Bedingungen aufgearbeitet hat, nach denen eine solche Anlage zwar bei den Vermietenden angemeldet werden muss, diese eine Zustimmung jedoch nicht verweigern dürfen.

Die Begründung: Solarstrom zu nutzen, spart Energie und Kosten und trägt zum Umweltschutz bei. Die Errichtung einer solchen Anlage ist im Sinne der politisch gewollten Energiewende, so dass Mietende die Genehmigung für die Anlage verlangen können.

Bedingungen einhalten

Allerdings müssen die Mietenden auch einige Bedingungen erfüllen, damit die Anlage sicher und gesetzeskonform betrieben und genutzt werden kann. So muss die Anlage baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert sein. Sie darf nicht fest in das Mauerwerk verschraubt werden und muss beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Es darf außerdem weder eine erhöhte Brandgefahr noch eine sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen. Empfohlen wird auch die fachgerechte Installation einer Einspeisesteckdose (Wieland-Steckdose), um alle Normen zu erfüllen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, steht einer Nutzung des mittels der Balkonsolaranlage gewonnenen Stroms nichts im Wege. Sollte jemand den Strom auch in das Netz einspeisen wollen, um Einnahmen zu erzielen, muss natürlich ein digitaler Stromzähler eingebaut werden. Ob diese Investition lohnt, hängt vielleicht auch von den zukünftig zu erwartenden Strompreisen ab.

 

(MW)

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