Am 1. Januar 2016 ist das neue KWK-Gesetz in Kraft getreten, nachdem es zuvor Bundestag und Bundesrat passiert hat.

Anspruch der Novelle ist, die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung bei der Energiewende zu stärken und den Betreibern mehr Planungssicherheit zu verschaffen. Wie kommt das neue Gesetz in der Branche an? Wir sprachen darüber mit Dr. Christian Becker, Vorstand der Stadtwerke Aachen AG, kurz Stawag.

Hier seine Einschätzung: „Das neue KWK-Gesetz ist für unsere strategische Planung ein wichtiger Baustein. Denn durch die verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Technologie weiter an Bedeutung gewinnen. Für die Stawag heißt das: Wir können eine langfristig ökologisch sinnvolle und effiziente Fernwärmeinfrastruktur für die Zeit nach 2020 aufbauen, wenn unser Liefervertrag mit einem großen Kraftwerk ausläuft. Ziel ist, dann die rund 300 Gigawattstunden für unsere mehr als 1.500 Fernwärmekunden zukunftssicher auf Basis von eigenen KWK-Anlagen, einer KWK-Auskopplung aus einer Müllverbrennungsanlage und anderen dezentralen Erzeugungseinheiten zu gewinnen. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden umfangreiche Dienstleistungen an, die von der Projektentwicklung über das Contracting bis zur Betriebsführerschaft reichen“.

Der Energieverdichter wird mit Interesse beobachten, welche strategischen Entscheidungen andere Versorgungsunternehmen aus dieser Gesetzänderung ableiten und auch via Twitter darüber informieren.

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