Im Mai 2018 wurde sie wahr: Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).  Sie sollte umfassende Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Auskunft, Löschung und Berichtigung der Daten wirksam durchsetzen. Auch und gerade bei den nordamerikanischen Internetgiganten.

Laut einer Umfrage von YouGov im Auftrag der Onlinedienste GMX und Web.de hat sie nicht viel gebracht. So sahen nur neun Prozent der Befragten einen deutlich besseren Schutz durch die DSGVO, 38 Prozent konnten dagegen keine Verbesserung feststellen. Knapp ein Drittel (31 Prozent) verspürte immerhin einen teilweise besseren Schutz als zuvor.

Was veränderte die DSGVO im täglichen Business?

Für die Unternehmen waren neben gegenseitigen Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) vor allem Datenschutzbeauftragte gefragt. Ihre Zahl wuchs rapide und nach einer Eingewöhnungszeit wurde und wird auch ihre Bedeutung nachvollziehbar, wenn dieser Umstand auch mit spürbaren Kosten verbunden ist, denn Datenschutz ist nicht unbedingt preisgünstig zu bekommen. Diverse Sicherheitsmaßnahmen, Nachweise über den korrekten Umgang mit den personenbezogenen Daten von der Aufnahme über die Archivierung und Anwendung in begrenzenden Leitplanken bis hin zur gesetzeskonformen Löschung sind entstanden und kommen in Unternehmen zur Anwendung.

Die Datenschutzerklärungen im Rahmen der Websites verlängern sich regelmäßig auf teilweise unüberschaubare Längen und ein großer Aufreger sind die ewigen Cookie-Abfragen, die seit dem Inkrafttreten der DSGVO bei Aufruf einer Website störend öffnen. Laut eines Artikels der Deutschen Presseagentur (DPA) fühlen sich 53 Prozent der Menschen in Deutschland von den Einwilligungs-Bannern genervt. 14 Prozent sagen: „Die Einwilligungsbanner sind mir egal, ich klicke einfach irgendwas an.“ Nur zwölf Prozent sind der Meinung, dass die Cookie-Banner ihnen ein „Gefühl der Selbstbestimmung über ihre Daten“ geben.

Cookies sind kleine Datensätze, die auf dem Onlinegerät des Verbrauchenden gespeichert werden und Webserver wie Browser helfen, miteinander zu kommunizieren. Ein Browser kann sich damit beispielsweise ein Login – oder die Inhalte eines virtuellen Warenkorbs merken. Vor allem machen Cookies aber personalisierte Werbung möglich. Umstritten sind besonders sogenannte Third-Party-Cookies, die Nutzende über mehrere Angebote hinweg verfolgen und dabei zu Werbezwecken Profile anlegen. Nachdem die DSGVO die Verwendung von Cookies stark eingeschränkt hat, entwickelt sich ein Trend zur Verabschiedung von den kleinen Helferlein – wenn auf noch auf niedrigem Niveau.

„Weltweiter Maßstab in Sachen Datenschutz“

Für den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber ist die DSGVO laut DPA „nach vier Jahren weiterhin der weltweite Maßstab in Sachen Datenschutz“. Die Bürgerinnen und Bürger seien aber nicht automatisch besser geschützt, nur weil es ein Gesetz gebe: „Dafür braucht es Datenschutzaufsichtsbehörden, Gerichtsurteile und einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten durch Staaten und Unternehmen. Da hat sich in den letzten Jahren eine Menge getan.“

Erste Bußgelder auch für die Energiewirtschaft

Datenschutzverfehlungen werden in Deutschland noch nicht mit dem ganz großen Nachdruck geahndet, wenngleich es einen großen Energiekonzern schon empfindlich traf. Vattenfall AB, das nach Ansicht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten seine Kundinnen und Kunden nicht ausreichend über den Datenabgleich informiert hatte, war betroffen und erhielt im September 2021 einen Bußgeldbescheid von rund 900.000 Euro.

In den Unternehmen wächst das Bewusstsein

Grundsätzlich nimmt das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Datensicherheit in den Unternehmen spürbar zu und damit auch das Verständnis für die daraus resultierenden Maßnahmen. Der Datenaustausch findet sorgfältiger hinsichtlich des sicheren Datentransfers statt. Die Datenablage erfolgt zusehends vor dem Hintergrund der Zugangssicherheit und -beschränkung und alle Mitarbeitenden werden sich des Werts und der Bedeutung der sicheren Handhabung bewusster. Es hat sich einiges geändert, das ist gut, wenn auch für die Unternehmen mit weiterem Handlungsbedarf verbunden.

(MW)

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